Seit die Reform der Psychotherapeutenausbildung am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, benötigen wir ein neues, gemeinsames Vokabular. Ihre Approbation erlangen Sie nun durch Ihr Masterstudium der Psychotherapie, während Sie Ihre spezifische Fachkunde im Rahmen der Weiterbildung erwerben. Nur jedoch nach Erwerb der Fachkunde, im Rahmen der Weiterbildung, können Sie spezialisierte Heilbehandlungen anbieten (z.B. Fachpsychotherapeut:in für Kinder und Jugendliche) sowie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erlangen. Die Weiterbildung findet wie zuvor postgradual statt, jedoch in sozialversicherungspflichtiger Anstellung als approbierte/approbierter Psychotherapeut:in. Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung als Fachpsychotherapeut:in für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie für Neuropsychotherapie, ist ausschließlich der Masterabschluss Psychotherapie mit Approbationsprüfung.
Wir, die Gesellschaft für Verhaltenstherapie, verändern unsere Rahmenbedingungen für Sie als unsere Weiterbildungskandidat:innen und knüpfen dabei an unsere jahrelange Expertise als Ausbildungsinstitut an. Wir freuen uns, Sie auf dem neuen Weg und in den neuen Herausforderungen kompetent und richtungsweisend zu unterstützen.
Wir werden Ihnen bald die Fachpsychotherapeutische Weiterbildung in den Gebieten Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie anbieten können.
Fachpsychotherapeutische Weiterbildung
Approbationsstudium Psychotherapie als Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung
Das Masterstudium wird, anders als bisher, mit einer Approbationsprüfung abgeschlossen. Mit der Approbation können Sie zukünftig mit einer befristeten, vorübergehenden Erlaubnis zur Berufsausübung unter Weisung arbeiten.
Als Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium gilt ein approbationskonformes Bachelorstudium der Psychotherapie. Übergangsreglungen bestehen, wenn Sie vor dem 01.09.2020 mit Ihrem Bachelorstudium begonnen haben. Sie können dann bis zum 01.09.2032 die postgraduale Ausbildung nach altem Recht absolvieren.
Verfahrens-/ und gebietsspezifische Weiterbildung
Die Weiterbildung nach der erfolgreich bestanden Approbation erfolgt gebiets- und verfahrensspezifisch an zugelassenen Weiterbildungsstätten und unter Fachaufsicht von zertifizierten Weiterbildungsermächtigten.
Aus dem vorangegangenen 5-jährigen Approbationsstudium bringen Sie bereits umfangreiche Fachkenntnisse über Ätiologie, Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen, sowie über die psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen mit.
Durch die Weiterbildung als Fachpsychotherapeut:in erlangen Sie eine Verfahrensvertiefung in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie oder Systemische Psychotherapie) und spezialisieren sich auf ein Gebiet (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Neuropsychotherapie). Sowohl Gebiete als auch Verfahren können miteinander kombiniert werden. Die Weiterbildung findet über einen Zeitraum von fünf Jahren an unterschiedlichen Weiterbildungsstätten statt.
Bei uns können Sie die Weiterbildung im Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie und den Gebieten Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsene absolvieren.
Weiterbildungsstationen in verschiedenen Weiterbildungsstätten
In der fünfjährigen Weiterbildung gibt es zwei obligatorische Weiterbildungsstationen (stationär und ambulant) sowie eine fakultative (institutionell).
Die GfVT ist eine durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zugelassene ambulante Weiterbildungsstätte und im Zulassungsprozess zum Weiterbildungsinstitut. Bei uns können Sie bald in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitanstellung den ambulanten Teil der Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche in der Verfahrensvertiefung Verhaltenstherapie absolvieren. Aktuell sind wir für 50 Plätze Erwachsene und 30 Plätz Kinder/Jugend zugelassen.
Sie als Psychotherapeut:in in Weiterbildung entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die Weiterbildungsstätten durchlaufen und führen darüber ein Logbuch. Die institutionelle Weiterbildungsstätte ist optional, eine jeweils mindestens zweijährige Weiterbildung an der stationären und ambulanten Weiterbildungsstätte sind verpflichtend. Insgesamt muss die Weiterbildung über 5 Jahre gehen.
Anstellungsverhältnis in den Weiterbildungsstätten
Anders als bisher, werden Sie als approbierte/approbierten Psychotherapeut:in schon während der Fachpsychotherapeutischen Weiterbildung zu einem angemessenen Gehalt angestellt. Sie werden dann unter Fachaufsicht der Weiterbildungsermächtigten der jeweiligen Weiterbildungsstätte dazu angeleitet, in die Patientenversorgung einzusteigen.
Vermittlung der Fachkunde durch Theorieseminare und Selbsterfahrung
Um sich in einem der Altersgebiete als Fachpsychotherapeut:in zu qualifizieren, werden Sie bei uns neben der Patient:innenbehandlung unter Fachaufsicht, anwendungsbezogene Seminare besuchen.
Nach erfolgreicher Zulassung als Weiterbildungsinstitut, können Sie bei uns perspektivisch alle relevanten Fachkenntnisse, die Sie für Ihre 5-jährige Fachpsychotherapeutische Weiterbildung benötigen, erlangen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsstätte, in der Sie tätig sind, Teil unseres Verbunds ist.
Prüfung Fachpsychotherapeut:in
Die Weiterbildung schließen Sie mit der Prüfung zum/zur Fachpsychotherapeut:in in einem Altersgebiet und in einem wissenschaftlich fundieren Psychotherapieverfahren bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer mit einer mündlichen Prüfung ab. Mit der bestandenen Prüfung zum/ zur Fachpsychotherapeut:in qualifizieren Sie sich für die Behandlung von Patient:innen innerhalb des Versorgungssystems.
Nach Ende der ambulanten Weiterbildung erhalten Sie von uns ein Zeugnis und einen Eintrag in Ihr Logbuch, um sich dann zum passenden Zeitpunkt zur Prüfung anmelden zu können.
Für weitere Fragen zu unseren Weiterbildungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.




