Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in
Ihre Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in führen Sie in unserem Ausbildungszentrum, in den Ausbildungsambulanzen und den kooperierenden Lehrpraxen und klinischen Einrichtungen durch. Wir begleiten Sie durch Ihre Ausbildung und stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine mindestens 4.200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie der Selbsterfahrung und dem ergänzenden Studium besteht.
Bausteine
- Theoretische Ausbildung (TA): 600h
- Selbsterfahrung in der Gruppe: 120h
- Praktische Tätigkeit (PT I): mind. 1.200h
12 monatiges Praktikum in Klinik der psychiatrischen Versorgung - Praktische Tätigkeit (PT II): mind. 600h
6 monatiges Praktikum in klinischen Einrichtung der psychosomatischen Versorgung - Zwischenprüfung
- Psychotherapeutische Behandlung: mind. 600h
- Supervision (SV): 150h
Davon 50h Einzelsupervision und 100h Gruppensupervision. - Ergänzendes Studium („Freie Spitze“): 930h
- Staatliche Prüfung nach drei Jahren möglich
Entsprechend den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJPsychTh-APrV) sind 200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung, Gegenstand der theoretischen Ausbildung.
Bestandteile Theoretische Ausbildung
Sie findet in Form von zweitägigen Seminaren statt.
Für die Theoretische Ausbildung kann unser Ausbildungszentrum auf eine große Anzahl von Dozent:innen zurückgreifen, die an einer der 19 Ausbildungsstätten des DGVT-Verbundes tätig sind und darüber hinaus.
Die praktische Ausbildung umfasst gemäß den rechtlichen Vorgaben mehrere Bausteine, nämlich die sogenannte Praktische Tätigkeit I und II als auch die ambulanten Stunden im engeren Sinne (Therapien unter Supervision).
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient:innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
Weitere 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der psychotherapeutischen Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder eines Arztes mit der ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu absolvieren.
Praktische Ausbildung
Bei der psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision sind mindestens sechs Patient:innenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von Patient:innen führen Sie in unseren Ambulanzen durch in Dinklar, Hildesheim, Hannover oder Hamburg. Dabei können Sie wählen, in welcher dieser Ambulanzen Sie diese Stunden lieber durchführen möchten. Wenn Sie außerhalb Raum Hildesheim, Raum Hannover oder Raum Hamburg wohnen, haben Sie die Möglichkeit, diese Behandlungen in einer mit uns kooperierenden und von der Landesbehörde anerkannten ambulanten oder stationären Einrichtung durchzuführen.
Die durchgeführten und mit der Krankenkasse abgerechneten „Psychotherapiestund