Index Störungsbilder/Glossar
Eine Schizophrenie wird nach der ICD-10 dann diagnostiziert, wenn mindestens eins der folgenden Merkmale im Zeitraum eines Monats vorherrschend war:
- Ich-Störungen wie Gedankenlautwerden, – eingebung, – entzug, -ausbreitung.
- Kontroll- oder Beeinflussungswahn; Gefühl des Gemachten bzgl. Körperbewegungen, Gedanken, Tätigkeiten oder Empfindungen; Wahnwahrnehmungen.
- Kommentierende oder dialogische Stimmen.
- Anhaltender, kulturell unangemessener oder völlig unrealistischer Wahn (bizarrer Wahn).
Oder 2 Symptome der folgenden:
- Anhaltende Halluzinationen jeder Sinnesmodalität.
- Ich-Störungen wie Gedankenabreißen oder –einschiebungen in den Gedankenfluss.
- Katatone Symptome wie Erregung, Haltungsstereotypien, Negativismus oder Stupor.
- Negative Symptome wie auffällige Apathie, Sprachverarmung, verflachter oder inadäquater Affekt.
Bei eindeutiger Gehirnerkrankung, während einer Intoxikation oder während eines Entzuges soll keine Schizophrenie diagnostiziert werden.
Halluzinationen beschreiben Sinneseindrücke, die entstehen, ohne dass es dafür einen sinnlichen Reiz gegeben hat. Am häufigsten sind auditive Halluzinationen, also das Hören von Stimmen. Auch Halluzinationen im Bereich Gerüche und körperliche Wahrnehmungen kommen vor, visuelle Halluzinationen (jmd. sehen) kommen vergleichsweise seltener vor.
Mit Ich-Störungen wird beschrieben, dass für Betroffenen die Grenze zwischen dem eigenen Ich und ihrer Umwelt undeutlich wird. Sie haben den Eindruck, ihr Denken wird von außen irgendwie beeinflusst, gesteuert, gelenkt oder von anderen gehört.
Ein Wahn bezeichnet eine nicht zu korrigierende Überzeugung, dass etwas meist Negatives passiert oder passieren wird, mit Erklärungen, die für Außenstehende absurd anmuten. Für den/die Betroffene ist seine Erklärung hingegen unumgänglich wahr.
Literatur
Gall-Peters, A., & Zarbock, G. (2012). Praxisleitfaden Verhaltenstherapie.
www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/10/bptk_leitlinien-info_schizophrenie.pdf
S3-Leitlinie Schizophrenie, AWMF-Register Nr. 038-009. 2019. Abruf am 07.05.2022: www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-009l_S3_Schizophrenie_2019-03.pdf