Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in
Ihre Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in führen Sie in unserem Ausbildungszentrum, in den Ausbildungsambulanzen und den kooperierenden Lehrpraxen und klinischen Einrichtungen durch. Wir begleiten Sie durch Ihre Ausbildung und stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine mindestens 4.200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie der Selbsterfahrung und dem ergänzenden Studium besteht.
Bausteine
- Theoretische Ausbildung (TA): 600h
- Selbsterfahrung in der Gruppe: 120h
- Praktische Tätigkeit (PT I): mind. 1.200h
12 monatiges Praktikum in Klinik der psychiatrischen Versorgung - Praktische Tätigkeit (PT II): mind. 600h
6 monatiges Praktikum in klinischen Einrichtung der psychosomatischen Versorgung - Zwischenprüfung
- Psychotherapeutische Behandlung: mind. 600h
- Supervision (SV): 150h
Davon 50h Einzelsupervision und 100h Gruppensupervision. - Ergänzendes Studium („Freie Spitze“): 930h
- Staatliche Prüfung nach drei Jahren möglich
Entsprechend den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (PsychTh-APrV) sind 200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung, Gegenstand der theoretischen Ausbildung.
Bestandteile Theoretische Ausbildung
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