Ihre Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in führen Sie in unserem Ausbildungszentrum, in den Ausbildungsambulanzen und den kooperierenden Lehrpraxen und klinischen Einrichtungen durch. Wir begleiten Sie durch Ihre Ausbildung und stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine mindestens 4.200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie der Selbsterfahrung und dem ergänzenden Studium besteht.
Bausteine
- Theoretische Ausbildung (TA): 600h
- Selbsterfahrung in der Gruppe: 120h
- Praktische Tätigkeit (PT I): mind. 1.200h
12 monatiges Praktikum in Klinik der psychiatrischen Versorgung - Praktische Tätigkeit (PT II): mind. 600h
6 monatiges Praktikum in klinischen Einrichtung der psychosomatischen Versorgung - Zwischenprüfung
- Psychotherapeutische Behandlung: mind. 600h
- Supervision (SV): 150h
Davon 50h Einzelsupervision und 100h Gruppensupervision. - Ergänzendes Studium („Freie Spitze“): 930h
- Staatliche Prüfung nach drei Jahren möglich
Bestandteile Theoretische Ausbildung
Sie findet in Form von zweitägigen Seminaren statt.
Für die Theoretische Ausbildung kann unser Ausbildungszentrum auf eine große Anzahl von Dozent:innen zurückgreifen, die an einer der 19 Ausbildungsstätten des DGVT-Verbundes tätig sind und darüber hinaus.
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient:innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
Weitere 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung zu absolvieren.
Praktische Ausbildung
Bei der psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision sind mindestens sechs Patient:innenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von Patient:innen führen Sie in unseren Ambulanzen durch in Dinklar, Hildesheim, Hannover oder Hamburg. Dabei können Sie wählen, in welcher dieser Ambulanzen Sie diese Stunden lieber durchführen möchten. Wenn Sie außerhalb Raum Hildesheim, Raum Hannover oder Raum Hamburg wohnen, haben Sie die Möglichkeit, diese Behandlungen in einer mit uns kooperierenden und von der Landesbehörde anerkannten ambulanten oder stationären Einrichtung durchzuführen.
Die durchgeführten und mit der Krankenkasse abgerechneten „Psychotherapiestunden“ werden vergütet.
Gegenstand der therapeutischen Selbsterfahrung sind u.a.
- Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung biographischer Aspekte
- Förderung einer „Therapeut:innen-Identität“ unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen
- Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der Patient:innen im therapeutischen Prozess (beispielsweise Sympathie und Erotik, Angst, Aggressionen und Trauer)
- Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluss auf die therapeutische Beziehung
- Erarbeitung eigener Problemlösungsstrategien im Umgang mit schwierigen Therapiesituationen
- Erleben von psychotherapeutischen Interventionen anhand eigener Problemstellungen
- Förderung einer individuellen Burnout-Prophylaxe
- Sensibilisierung für Macht und Machtmissbrauchsrisiken in der Psychotherapie
Für die Selbsterfahrung kann unser Ausbildungszentrum auf eine große Anzahl von Dozent:innen zurückgreifen, die an einer der 19 von den zuständigen Landesbehörden anerkannten Ausbildungsstätten des DGVT-Verbundes tätig sind und darüber hinaus.
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung regelmäßig zu verteilen und muss bei mindestens drei unterschiedlichen, von uns anerkannten Supervisor:innen durchgeführt werden.
Wir verfügen über einen umfangreichen Pool an hochqualifizierten und erfahrenen Supervisor:innen vorwiegend aus Niedersachsen, aus dem Sie nach persönlichen Schwerpunkten oder Ortsnähe auswählen können.
Termin und Ort der Einzel- und Gruppensupervision legt der/die Ausbildungsteilnehmer:in bzw. die Gruppe von Teilnehmer:innen gemeinsam mit dem/der Supervisor:in fest.
Eine vollständige Liste mit den anerkannten Supervisor:innen erhalten unsere Ausbildungsteilnehmer:innen Portal mygfvt.
- Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit,
- Fallkonferenzen, Kolloquien, von Arbeitgebern organisierte ausbildungsbezogene Veranstaltungen,
- die Arbeit in Arbeitsgruppen.
Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition. Daher werden die Arbeitsgruppen-Treffen in das ergänzende Studium im Umfang von bis zu 300 Stunden angerechnet. Diese Gruppen, die in der Regel mit den Supervisionsgruppen identisch sind, bestehen aus vier bis fünf Teilnehmer:innen. Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen kann u.a. gehören:
- Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien,
- Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen,
- kollegiale Supervision (Intervision),
- Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung,
- Bearbeitung zusätzlicher Inhalte mit Bezug auf die berufspraktische Tätigkeit,
- Arbeitsplatzanalyse und Besprechung von Problemen der Rollen in Beruf und Ausbildung,
- Erarbeitung von prüfungsrelevantem Wissen gemäß dem Gegenstandskatalog,
- Durchsprechen von Prüfungsfällen und Fallberichten.
Voraussetzungen
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) nennt die Zulassungsbestimmungen für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in.
Bitte beachten: Durch die Reform der Psychotherapieausbildung gelten für Studierende, die ihr Bachelorstudium nach dem 01.09.2020 aufgenommen haben, andere Zugangsvoraussetzungen!
- Alle, die nach dem 1. September 2020 ihr Bachelorstudium begonnen haben, müssen ein approbationsqualifizierendes Bachelorstudium der Psychologie und anschließend ein Approbationsstudium der Psychotherapie auf Masterniveau absolvieren, um anschließend eine Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in im Gebiet KJP machen zu können. Der „alte Weg“ ist dann nicht mehr möglich!
Denjenigen, die bis zum 31.08.2020 ein Psychologiestudium begonnen haben, steht eine zwölfjährige (in Härtefällen, z.B. Schwangerschaft, Krankheit eine fünfzehnjährige) Übergangsfrist bis zum Abschluss ihrer Ausbildung auf dem „alten Weg“ zu. Sie müssen Ihre Approbation spätestens bis zum 01.September 2032 erlangt haben. Auf dem „alten Weg“ gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Vorausgesetzt werden gemäß §5 Abs.2 Nr.2 PsychThG (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des §5 Abs.2 Nr.1 1a erfüllen:
- Abschlüsse Diplom-Pädagog:in, Diplom-Sozialpädagog:in bzw. Diplom-Sozialarbeiter:in, Diplom- Sonderpädagoge:in, Diplom-Heilpädagoge:in an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen.
- Master- oder Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik.
- Magisterabschlüsse im Sinne des §18 HRG mit Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik.
- Für die den Fachhochschulabschlüssen Diplom-Sozialpädagogik gleichgestellten Abschlüssen Diplom-Musiktherapeut:in (FH) bzw. Diplom- Kunsttherapeut:in (FH) gilt die Voraussetzung, dass die erziehungswissenschaftlichen Anteile einen Umfang von mindestens 36SWS erreichen. Sofern der erziehungswissenschaftliche Anteil des Studiengangs den vorgesehenen Umfang erreicht, erfüllt er ebenfalls die Voraussetzungen im Sinne des § 5 Abs.2 Ziffer 2b.
- Inwieweit ein Bachelor nach §19 HGR als Zugangsvoraussetzung im Sinne des §5 Abs.2 Nr.1 a) oder Nr.2 b) geeignet ist, kann erst entschieden werden, wenn entsprechende Studiengänge eingerichtet wurden
Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist:
Im Bereich der Psychotherapie werden für nicht deutschmuttersprachliche Interessent:innen Sprachkenntnisse des Sprachniveaus C2 gefordert. Das Landesprüfungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht zur Erteilung der Approbation kommen kann. Bitte tragen Sie dafür eigenverantwortlich Sorge, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in erfüllen, wenden Sie sich gern an uns.
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unserem Informationsseminar voraus. In dieser Veranstaltung stellen wir unser Ausbildungsangebot vor. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, Sie kennen zu lernen. Falls wir nach der Teilnahme an dieser Veranstaltung gemeinsam entscheiden, dass Sie die Ausbildung bei uns durchführen werden, schließen wir mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag.
Aufbau und Inhalte der Ausbildung folgen den Vorgaben des PsychThG mit dem Ziel der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Approbation und der Eintragung in das Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unserem Ausbildungszentrum in der Regel drei Jahre (mit Prüfung mindestens dreieinhalb Jahre). Es ist nicht zwingend notwendig, die gesamte Ausbildung in diesem Zeitraum zu absolvieren, sondern sie kann eigenen Bedürfnissen und Lebensumständen angepasst werden.




