Eine unbehandelte Zwangsstörung bei Kindern und Jugendlichen kann bis ins Erwachsenenalter fortbestehen. Daher ist eine verhaltenstherapeutische Behandlung anzuraten.
In der Therapie wird gemeinsam geübt, mit Gedanken, Wahrnehmungen und Gefühlen angemessen umzugehen, da diese bei der Entwicklung von einer Zwangssymptomatik eine große Rolle spielen. Hierfür werden die Patient:innen Situationen ausgesetzt, welche bei ihnen unangenehme Gefühle verursachen, die sie sonst durch die Zwänge versuchen zu vermeiden. Z.B. wird geübt, bei der Befürchtung, dass einer nahestehenden Person etwas passiert, die sonst angewendete Zwangshandlung zu unterlassen und die damit verbundenen unangenehmen Gedanken (die Person stirbt, wenn ich es nicht ausführe) und Gefühle (Angst) auszuhalten.
Hinterher erfährt das Kind, dass der Person trotz Unterlassen der Zwangshandlung nichts passiert ist und es geschafft hat, die Angst auszuhalten. Dies wird zunächst begleitet im Rahmen der Therapie durchgeführt, später wird es auch zuhause weiter eingeübt. Im Vorfeld wird den Kindern und Jugendlichen Mut gemacht und Methoden eingeübt, wie es leichter fällt, unangenehme Gefühle und Gedanken auszuhalten. Wenn eine unangenehme Situation bewältigt wurde, werden die Kinder gelobt und ermutigt, weitere Schritte zu gehen.