Momentan wird Transidentität nach alten Richtlinien noch als psychische Störung definiert, dies ist jedoch glücklicherweise im Prozess, sodass es zukünftig zur Entlastung betroffener Personen als eine Variante geschlechtlicher Identität unter anderen bewertet werden kann. Nach den neuen Kriterien wird es dann als Geschlechtsdysphorie bezeichnet, was den Zustand einer Diskrepanz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und der tatsächlich erlebten Geschlechtsidentität beschreibt. Dieser Zustand muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Schritte der Geschlechtsangleichung

Bei der Transition, welche den Prozess beschreibt, den Körper und den Personenstand dem eigentlichen Geschlecht anzupassen, gibt es verschiedene Schritte, die unter anderem psychotherapeutische Begleitung voraussetzen. Dies ist eine Richtlinie, die aktuell leider von der Krankenkasse so gefordert, jedoch von vielen Psychotherapeut_innen kritisiert wird.

Um den Namen und den Personenstand zu ändern, benötigt die Person zwei Gutachten, ein ärztliches und ein psychotherapeutisches. Zudem muss in einem Gerichtsverfahren drüber entschieden werden.

Geschlechtsangleichende Maßnahmen wie z.B. die Einnahme von Hormonen oder medizinische Eingriffe dürfen nur nach einer psychotherapeutischen Behandlung mit Alltagserprobung und unter Einhalt zeitlicher Fristen begonnen werden.

Behandlung

Die Trans*identität wird in der Psychotherapie nicht behandelt, da sie keine psychische Störung bedeutet. Inhalt der Therapie ist vielmehr die Behandlung von begleitenden psychischen Störungen oder Belastungen, die meist nicht unmittelbar mit der Trans*identität zu tun haben.

Es wurde jedoch erforscht, dass z.B. die Gefahr einer depressiven Erkrankung steigt, je schlechter die Kinder und Jugendlichen sich in der Familie mit ihrer trans*identitären Entwicklung angenommen fühlen. Grundsätzlich wird ermittelt, an welchen Stellen ein Leidensdruck für die Patient*innen besteht und gemeinsam erkundet, wie eine Behandlung entsprechend aussehen kann. Themen können beispielsweise Coming out in Familie und Schule, Ermittlung des eigenen Transitionstempos, Überweisung an weitere Fachleute wie z.B. Gynäkologie, Endokrinologie etc., Umgang mit Diskriminierung und Bewältigung anstehender Schwierigkeiten sein.