Das Erstgespräch in der Psychotherapie, auch Sprechstunde genannt, bietet den erstmaligen Kontakt zwischen Patient:in und Behandler:in und dauert 25-50 Minuten. In der GfVt finden insgesamt zwei 50-minütige Erstgespräche statt, ein sogenanntes „Screening-Gespräch“ bei einem/einer Vorbehandler:in und das „Erstgespräch“ bei dem/der Behandler:in. Im „Screening-Gespräch“ werden ihre soziodemografischen Daten erhoben, Symptome mit Hilfe des AMDP-Systems erfasst und das vorliegend einer psychischen Störung und somit der Bedarf für Psychotherapie eingeschätzt. Erforderlich ist das Mitbringen der gesetzlichen Krankenkassenkarte.
Hilfreich für eine Ersteinschätzung sind außerdem zurückliegende Behandlungsdokumente von Psychiatern, Hausärzten oder stationären Aufenthalten, sowie Medikamentenauflistungen bei regelmäßiger Einnahme. Falls die Behandlung durch Ausbildungsteilnehmer:innen geeignet scheint, welche mit Hilfe fester Vorgaben ermittelt wird, kommen ihre Daten auf unsere Warteliste. Ob eine Behandlung in Frage kommt wird Ihnen am Ende des Gespräches mitgeteilt. In einzelnen Fällen kann eine Entscheidung erst später erfolgen. Ein:e Ausbildungsteilnehmer:in, der/die sich in fortgeschrittener Ausbildung befindet, kontaktiert Sie bei freien Behandlungsplätzen und vereinbart mit Ihnen das „Erstgespräch“, welches den Beginn der Probatorik einleitet.